Autofahren mit 17

Führerschein ab 17 – Jetzt ist er daMichelle Pein es gratuliert der Fahrlehrer Ignaz Vockel-Böhner
In vielen Bundesländern wird das „Begleitete Fahren mit 17“ eingeführt - für mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger. Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis!

Den 13. Oktober 2005 wird Michelle Pein aus Elsen wohl nicht so schnell vergessen. Am Donnerstag hat die 17-jährige Schülerin der Jahrgangsstufe. 13 vom Gymnasium Schloß-Neuhaus ihre praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich abgelegt.Jung sein ist ja schön, aber nicht, wenn die meisten Klassenkameraden älter sind und den Führerschein schon haben. Eigentlich sollte der Führerschein erst nach dem Abitur im Mai 2006 gemacht werden. Jetzt nach der neuen Gesetzeslage in NRW hat sie aber die Gelegenheit beim Schopfe gepackt.

Den 1. Hilfekurs hatte sie bereits im Sommer absolviert. Eine erste „Fahrstunde“ auf dem Verkehrsübungsplatz in Mönkeloh hat das Interesse geweckt und Vertrauen aufgebaut. Also hat sie sich noch vor den Herbstferien kurz entschlossen bei der Fahrschule H.-P. Nolte angemeldet und am theoretischen Unterricht teilgenommen. Es waren dann die reibungslose Abwicklung der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt, dass sich ja auch auf die neue Gesetzeslage einstellen musste, die intensive Ausbildung während der Ferienzeit in der Fahrschule H.-P. Nolte und die flexible Abwicklung der Prüfungsaufträge beim TÜV Nord, die nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes den ersten ‚Führerschein ab 17‘ für begleitendes Fahren im Kreisgebiet Paderborn ermöglicht haben.

Autofahren mit 17
In vielen Bundesländern wird das „Begleitete Fahren mit 17“ eingeführt - für mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger. Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis!

Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein.

Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.
Durch die neue Regelung kannst du - nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - deine Führerschein-Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.

Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich.

Wann kann ich zur Prüfung?
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland!

Deine Auflage: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren.

Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres - aber auch dann immer nur in Begleitung!).

Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung und einen Personalausweis mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein.

Begleitperson
Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig deine Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein.

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“.

Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.

Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen.
Diese wird von der Fahrschule durchgeführt.

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