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Prüfungsbescheinigung Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres - aber auch dann immer nur in Begleitung!).
Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung und einen Personalausweis mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Begleitperson Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig deine Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein.
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“.
Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Diese wird von der Fahrschule durchgeführt.
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